Glossar · 3 Min. Lesezeit
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparerpauschbetrag ist der Freibetrag für Kapitalerträge. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Damit Ihre Bank den Freibetrag direkt beim Steuerabzug berücksichtigt, erteilen Sie ihr einen Freistellungsauftrag. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer ab.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
| Person | bis 31.12.2022 | seit 1.1.2023 |
|---|---|---|
| Ledige und einzeln Veranlagte | 801 € | 1.000 € |
| Zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner | 1.602 € | 2.000 € |
Bereits erteilte Freistellungsaufträge wurden zum Jahreswechsel 2023 automatisch um 24,844 % erhöht. Wer vorher 801 € bei einer Bank eingetragen hatte, hat dort seitdem 1.000 €.
Freistellungsauftrag erteilen
- Sie erteilen den Auftrag direkt bei der Bank oder beim Broker, meist im Online-Banking.
- Seit 2011 ist die Steuer-Identifikationsnummer Pflicht. Aufträge ohne Steuer-ID gelten seit dem 1.1.2016 nicht mehr.
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, können einen gemeinsamen Auftrag über bis zu 2.000 € erteilen. Dann sind die Steuer-IDs beider Partner anzugeben.
Aufteilen auf mehrere Banken
Sie dürfen den Freibetrag beliebig auf mehrere Banken verteilen. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (Paare: 2.000 €) nicht übersteigen.
Sinnvoll ist eine Aufteilung nach den erwarteten Erträgen: Wer den größten Teil seiner Dividenden in einem Depot erhält, sollte dort auch den größten Teil des Freibetrags eintragen. Liegen die Erträge bei der einen Bank über und bei der anderen unter dem eingetragenen Betrag, zahlen Sie zunächst zu viel Steuer.
Rechenbeispiel: 1.000 € ungünstig verteilt
Eine ledige Anlegerin hat 700 € Freistellungsauftrag bei Bank A (Tagesgeld) und 300 € bei Broker B (Aktiendepot). Im Jahr erhält sie 200 € Zinsen bei Bank A und 800 € Dividenden bei Broker B.
| Posten | Bank A | Broker B |
|---|---|---|
| Erträge | 200 € | 800 € |
| Freistellungsauftrag | 700 € | 300 € |
| steuerpflichtig | 0 € | 500 € |
| Abzug (26,375 %, ohne Kirchensteuer) | 0 € | 131,88 € |
Ihre gesamten Erträge liegen mit 1.000 € genau auf Höhe des Freibetrags – trotzdem behält Broker B 131,88 € ein, weil bei Bank A 500 € ungenutzt bleiben. Hätte sie 200 € bei A und 800 € bei B eingetragen, wäre nichts abgezogen worden. Die 131,88 € kann sie sich über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Einfacher ist es, die Aufteilung im Lauf des Jahres anzupassen.
Kurze Checkliste für Ihre Depots
- Notieren Sie für jede Bank die Erträge des Vorjahres: Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne.
- Verteilen Sie die 1.000 € (Paare: 2.000 €) ungefähr im selben Verhältnis.
- Prüfen Sie nach den großen Dividendenterminen im Frühjahr, ob ein Depot seinen Anteil schon aufgebraucht hat, und verschieben Sie dann Freibetrag von einer Bank zur anderen.
- Kontrollieren Sie, dass die Summe aller Aufträge die Grenze nicht überschreitet.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Wer insgesamt so wenig Einkommen hat, dass es den Grundfreibetrag nicht übersteigt – etwa Studierende oder Kinder mit Sparguthaben – kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Legen Sie diese der Bank vor, zieht sie auch oberhalb von 1.000 € keine Abgeltungsteuer ab. Die Bescheinigung wird in der Regel für drei Jahre erteilt. Den Antrag gibt es als amtliches Formular bei der Finanzverwaltung (formulare-bfinv.de).
Auf aktiendeutschland.de
Auf den Unternehmensseiten unter aktiendeutschland.de/aktie/ finden Sie die zuletzt gezahlte Dividende je Aktie und den nächsten Termin. Multiplizieren Sie die Dividende mit Ihrer Stückzahl, sehen Sie, wie viel Freibetrag das Depot bei der jeweiligen Bank voraussichtlich braucht. Eine Liste ausschüttender Werte finden Sie bei den Dividendenaktien.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare und Lebenspartner. Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2023.
Kann ich Freistellungsaufträge bei mehreren Banken haben?
Ja. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € beziehungsweise 2.000 € nicht übersteigen.
Was passiert mit ungenutztem Freibetrag?
Hat eine Bank Steuer abgezogen, obwohl Ihr Freibetrag insgesamt nicht ausgeschöpft war, holen Sie die Steuer über die Steuererklärung mit der Anlage KAP zurück.
Wie lange gilt eine NV-Bescheinigung?
In der Regel drei Jahre. Sie setzt voraus, dass Ihre gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen.
Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
Aktualisiert am 25.09.2026