DAX 4025.319,77−1,18 %MDAX30.513,26−0,47 %SDAX18.210,22+0,07 %TecDAX4.010,90−0,11 %EURO STOXX 506.144,81−0,96 %S&P 5007.701,35+0,55 %Nasdaq Composite26.470,35+1,26 %EUR/USD1,1212−0,01 %EUR/CHF0,9261−0,22 %Gold (USD/oz)4.157,80−0,56 %Brent110,13+0,25 %TSM421,71+2,20 %NVDA217,87+1,74 %AAPL341,85−0,47 %GOOGL344,58+1,17 %MSFT533,62+0,86 %AMZN262,56+5,02 %BABA108,96−0,14 %SPCX148,08+1,40 %META700,57−1,23 %AVGO336,34+2,31 %TSLA368,13+3,78 %LLY1.248,41−0,69 %
Aktien DeutschlandKurse · DAX · Dividenden

Glossar · 3 Min. Lesezeit

Abgeltungsteuer auf Aktien und Dividenden

Die Abgeltungsteuer ist die Steuer, die in Deutschland auf private Kapitalerträge anfällt: auf Dividenden, Zinsen und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds und ETFs. Sie gilt seit dem 1. Januar 2009. Die Bank zieht sie direkt ab, sodass die Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel „abgegolten“ ist.

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?

Der Steuersatz beträgt 25 % der Kapitalerträge. Darauf kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Steuer. Zusammen ergibt das 26,375 %. Anders als bei der Lohn- und Einkommensteuer wird der Soli auf Kapitalerträge weiterhin erhoben, auch wenn Ihr Einkommen unter den Soli-Freigrenzen liegt.

Sind Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, kommt Kirchensteuer hinzu (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern). Weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe gilt, sinkt dafür die Abgeltungsteuer selbst. Die Formel lautet: Kapitalertrag geteilt durch (4 + Kirchensteuersatz/100). Daraus ergeben sich diese Sätze:

Situation Abgeltungsteuer Gesamtbelastung inkl. Soli und Kirchensteuer
Ohne Kirchensteuer 25,00 % 26,375 %
Kirchensteuer 8 % 24,51 % rund 27,82 %
Kirchensteuer 9 % 24,45 % rund 27,99 %

So behält die Bank die Steuer ein

Ihre inländische Bank oder Ihr Broker zieht die Steuer bei jeder Gutschrift oder jedem Verkauf ab und führt sie an das Finanzamt ab. Dabei berücksichtigt sie automatisch:

  • Ihren Freistellungsauftrag (bis zu 1.000 € pro Person und Jahr steuerfrei),
  • Verluste aus früheren Geschäften im selben Depot,
  • anrechenbare ausländische Quellensteuer,
  • die Kirchensteuer: Seit dem 1. Januar 2015 fragt die Bank Ihr Kirchensteuermerkmal beim Bundeszentralamt für Steuern ab und behält die Kirchensteuer automatisch ein. Mit einem Sperrvermerk verhindern Sie die Übermittlung – die Kirchensteuer bleibt aber geschuldet und muss dann über die Steuererklärung gezahlt werden.

Verlustverrechnungstopf: Aktien werden getrennt behandelt

Die Bank führt zwei Verlusttöpfe:

  1. Aktientopf: Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG).
  2. Allgemeiner Topf: Hier landen alle übrigen Erträge und Verluste, etwa aus ETFs, Fonds, Zinsen – und Dividenden.

Das heißt: Ein Kursverlust mit einer Aktie mindert die Steuer auf Ihre Dividenden nicht. Nicht verbrauchte Verluste trägt die Bank ins nächste Jahr vor. Wollen Sie Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen, beantragen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung und machen die Verrechnung in der Steuererklärung geltend. Ob die Sonderregel für Aktienverluste verfassungsgemäß ist, prüft das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvL 3/21); Steuerbescheide ergehen in diesem Punkt seit 2022 vorläufig.

Rechenbeispiel: 1.000 € Dividende

Sie erhalten eine Dividende von 1.000 € von einer deutschen Aktiengesellschaft. Ihr Freistellungsauftrag ist bereits ausgeschöpft.

Posten Ohne Kirchensteuer Mit 9 % Kirchensteuer
Bruttodividende 1.000,00 € 1.000,00 €
Abgeltungsteuer 250,00 € 244,50 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %) 13,75 € 13,45 €
Kirchensteuer (9 %) – 22,01 €
Gutschrift auf dem Konto 736,25 € 720,04 €

Haben Sie im selben Jahr zusätzlich 400 € Verlust mit einer Aktie realisiert, ändert das an dieser Rechnung nichts: Der Verlust bleibt im Aktientopf und wartet auf einen Aktiengewinn. Hätten Sie dagegen 400 € Verlust mit einem ETF, würde die Bank ihn mit der Dividende verrechnen und nur 600 € versteuern.

Wann lohnt sich die Steuererklärung trotzdem?

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, können Sie in der Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt versteuert die Kapitalerträge dann mit Ihrem niedrigeren Satz und erstattet die Differenz. Auch ein nicht ausgeschöpfter Freibetrag oder Verluste bei verschiedenen Banken lassen sich nur über die Erklärung ausgleichen.

Auf aktiendeutschland.de

Auf jeder Unternehmensseite unter aktiendeutschland.de/aktie/ sehen Sie die zuletzt gezahlte Dividende je Aktie, die Dividendenrendite und die nächsten Termine. Die Rendite dort ist immer vor Steuern angegeben. Mit dem Faktor 0,73625 (ohne Kirchensteuer) rechnen Sie grob aus, was nach Abgeltungsteuer und Soli ankommt, sobald Ihr Freibetrag verbraucht ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer auf Dividenden?

25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Mit Kirchensteuer steigt die Belastung auf rund 27,82 % (8 %) oder 27,99 % (9 %).

Muss ich Dividenden in der Steuererklärung angeben?

Bei einer deutschen Bank ist die Steuer mit dem Abzug in der Regel abgegolten. Eine Erklärung ist freiwillig sinnvoll, etwa für die Günstigerprüfung, bei ungenutztem Freibetrag oder für Verluste bei einer anderen Bank.

Kann ich Aktienverluste mit Dividenden verrechnen?

Nein. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Dividenden gehören in den allgemeinen Verlusttopf.

Bis wann muss ich die Verlustbescheinigung beantragen?

Bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank, bei der die Verluste entstanden sind.

Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.

Aktualisiert am 25.09.2026

Weiterlesen im Wissen

Aktien mit Dividende

Cookie-Einstellungen

Diese Website verwendet keine Werbe-, Analyse- oder Tracking-Cookies. Sie entscheiden, ob Inhalte von Drittanbietern geladen werden dürfen. Sie können Ihre Wahl jederzeit über den Link unten auf jeder Seite ändern. Datenschutzerklärung

NotwendigIhr Design, Ihre Beobachtungsliste und diese Auswahl werden in Ihrem eigenen Browser gespeichert und nie an uns gesendet.
Immer aktiv